INTHEGA-Justiziarin

  
Rechtsanwältin Beate Kehrl ist seit 2017 Justiziarin der INTHEGA und steht allen INTHEGA-Mitgliedern für kostenlose Erstberatungen zur Verfügung. Sie war langjährig tä­tig als Syndikusanwäl­tin, kaufmännische Leiterin im Deutschen Theater München und Prokuristin der Schil­ler Theater Berlin Be­triebs GmbH. Seit 2000 arbeitet Beate Kehrl als Rechtsanwältin in München in eigener Kanzlei.
 
Ihre Arbeitsschwer­punkte sind:
  • Recht der Veranstaltungen, z.B. Werkvertragsrecht, gewerbliches Mietrecht, Versammlungsstätten­recht
  • Arbeitsrecht, (Bühnen-)Tarifrecht
  • Organisationsberatung für Veranstaltungshäuser und Theater
  • Konzeption, Verhandlung und Erstellung von Verträgen für Theater, Künstler, Musiker, Verlage, Filmproduk­tionen, Ausstellungen, u.a. in deutscher und englischer Sprache
  • Rechtliche Beratung bei Konzeption, Planung und Durchführung von Kultur-Veranstaltungen
    Urheber- und Verlagsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Kunstrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Unterstützung bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen in den genannten Rechtsgebiete.
 
Darüber hinaus ist Beate Kehrl Lehrbeauftragte an der Hochschule für Musik und Theater München und ver­öffentlichte gemeinsam mit Dr. Hanns Kurz und Prof. Christoph Nix das „Praxishandbuch Theater- und Kultur­veranstaltungsrecht“ (C.H.Beck Verlag 2015).
 
Kontaktdaten:
Rechtsanwältin Beate Kehrl
Prinzregentenplatz 14 / 81667 München
Tel. (089) 4107 9494
rechtsanwaeltin@kanzlei-kehrl.de