NEUSTART KULTUR II – Hinweis für Zuwendungsempfänger
13. Januar 2023Seit dem 1. September 2022 ist es für alle Zuwendungsempfänger möglich, die Fördergelder für das von der INTHEGA betreute Förderprogramm des Bundes NEUSTART KULTUR II – „Theater in Bewegung“ abzurechen. Bitte beachten Sie, dass diese Abrechnung verpflichtend ist und bis spätestens am 31. Januar 2023 in der Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@inthega.de) eingegangen sein muss.
Weitere Informationen und das zu verwendende Abrechnungsformular finden Sie hier.